Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beschichtungsleistungen der:

BS Beschichtung & Floor Design ( im nachfolgenden Text "BS" genannt )

Plauensche Straße 60d

07973 Greiz

Geschäftsinhaber: Sven Mannas

Ust.-Id. Nr. DE237578553

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Diese AGB regelt die Geschäftsbeziehungen zwischen BS und den Bestellern von Beschichtungsleistungen aller Art. Bestellbedingungen von Kunden haben keine Wirksamkeit, sofern diese von unserer Geschäftsleitung nicht schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss

Angebote von BS sind freibleibend, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt durch Bestellung und eine darauf bezogene schriftliche Auftragsbestätigung zustande. In der Auftragsbestätigung genannte Daten sind ausdrücklich Vertragsbestandteil, auch wenn diese von Bestelldaten abweichen. Angebote von BS werden erst vertragswirksam, wenn der Kunde diese schriftlich bestätigt und BS darauf hin eine Auftragsbestätigung ausfertigt und dem Kunden wirksam zustellt. Der Kunde hat unverzüglich nach Auftragsbestätigung zu prüfen, ob die genannten Daten seinen Forderungen an Qualität und Beschaffenheit der Beschichtung entspricht. Bei Sofortreparaturen entscheidet BS eigenständig über Technologie, Werkstoffauswahl und Bearbeitungsart der Beschichtung. BS orientiert sich dabei an der vom Kunden genannten Beanspruchungsart der Beschichtung, an wirtschaftlichen Erwägungen, an der Eignung des Werkstoffes für den vorgesehenen Zweck, an der Beschaffenheit des Substrates sowie an der Beschaffbarkeit bzw. der Vorrätigkeit des Beschichtungswerkstoffes. Vom Kunden gewünschte Beschichtungswerkstoffe können von BS anhand von technischen oder wirtschaftlichen Erfordernissen variiert werden, sofern diese Veränderung eine funktionsgerechte Beschichtung erwarten lässt. Die vom Kunden genannte Beanspruchungsart und die technologischen Erfahrungen von BS stellen die Entscheidungskriterien dieser Werkstoff- und Technologieauswahl dar. Wird eine Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich, trägt der Kunde die Rücksendekosten für bereits bei Kunden befindliches Material. Weitergehende Ansprüche von Kunden an BS sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt wird hier definiert: Brand, Blitzschlag, Explosion, Unwetter, Überschwemmungen, Maschinenausfälle jeglicher Art aus Gründen aller Art, Ausfall von Personal aus jeglichen Gründen.

3. Haftungsausschluß

BS haftet in keinem Fall für die Eignung einer vom Kunden bestellten Beschichtung für den vom Kunden beabsichtigten Zweck. BS haftet nicht für Schäden oder Mängel an der Beschichtung, die durch Mängel oder Schäden des Substrates verursacht wurden. Subjektive Einschätzungen des Kunden von dekorativen Oberflächenzuständen sind nicht relevant für die Anerkennung einer mangelhaften oder verbesserungswürdigen Beschichtung. Das Risiko des Einsatzes von beschichteten Teilen in sicherheitsrelevanten Bereichen von Maschinen und Fahrzeugen liegt beim Kunden. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bezüglich Zulassung von Teilen zum Einsatz in Fahrzeugen und Maschinen liegt in der Verantwortung der Kunden. Der Kunde verantwortet die Erlangung oder Erhaltung von Betriebserlaubnissen für Fahrzeugteile, die von BS beschichtet wurden. BS leistet keinerlei Ersatz für Schäden, die durch den Einsatz von beschichteten Teilen in Maschinen, Fahrzeugen und Luftfahrzeugen entstehen.

BS haftet nicht für Schäden, die durch chemische, thermische und mechanische Einflüsse auf Beschichtungen hervorgerufen werden. Dazu zählen auch Reibungsschäden durch Lager oder Dichtungen.

4. Rechnungslegung und Dokumentation

Die Rechnungslegung erfolgt auf Grundlage des geleisteten Aufwandes, des eingesetzten Materials sowie der benötigten Hilfsstoffe und der Stundenverrechnungssätze von BS. In den Rechnungen und ausgegebenen Dokumentationen genannte Eigenschaften der Beschichtung sind lediglich Richtwerte und können infolge alternativer Werkstoffauswahl abweichend sein.Pauschalpreise sind möglich.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 5 Tagen gewährt BS 2% Skonto. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von BS. BS kann bei Zahlungsverzögerungen durch Kunden die nächsten Rechnungen früher fälligstellen oder auch Lieferstopp verhängen.

6. Lieferumfang

Für den Umfang und die Qualität der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk, anfallende Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Lieferungen frei Haus müssen schriftlich vereinbart werden. BS kann eine Anzahlung oder auch Vorkasse vor Lieferung verlangen, wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen angemessen erscheint. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt, Bezugsproblemen bei Beschichtungswerkstoffen, behördlicher Genehmigungslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen oder sonstigen Betriebsstörungen gehen nicht zu Lasten von BS. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware das Werk verlassen hat.

7. Abnahme

Der Kunde hat die Ware / Leistung unmittelbar bei Auslieferung / Fertigstellung zu prüfen und Beanstandungen an Lieferumfang, Beschaffenheit oder Qualität sofort geltend zu machen. Die Beurteilung über Qualitäten muss ggf. durch einen qualifizierten Sachverständigen zu Lasten des Kunden erfolgen. Beschichtete, jedoch von BS nicht fertigbearbeitete Ware / Flächen gilt als mängelfrei abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach Lieferung Qualitätsmängel schriftlich reklamiert. Diese Regelung gilt auch für Beschichtungen, bei denen keine Nacharbeit notwendig oder vorgesehen ist. Vom Kunden oder in seinem Auftrag bei Dritten nachbearbeitete Ware fällt wegen Unkontrollierbarkeit der Bearbeitung generell aus jeglicher Gewährleistung oder Garantie (z.B. versteckte / verdeckte Mängel am und im Untergrund) . Verweigert der Kunde die Annahme der Ware wegen wesentlicher Mängel, hat BS ein Recht auf Nachbesserung. BS kann eine Nachbesserung verweigern, wenn die Qualität der Beschichtung dem angegebenen und voraussehbaren Zweck entsprechend, Stand der Technik ist und den technologischen Erfahrungen von BS entspricht.

8. Umwelteinwirkungen

BS unterstützt durch seine Leistungen aktiv den Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen. Durch die Beschichtungstechnik werden Materialressourcen optimal durch Schutz vor Verschleiß und Optimierung von Oberflächeneigenschaften geschont.

Altgebinde werden nach Herstellervorgaben fachgerecht entsorgt.

9. Schadenersatz

BS leistet Schadenersatz für nicht gebrauchsfähige Beschichtungen grundsätzlich nur bis zur 50 % igen Höhe des für die Beschichtung berechneten Preises. Weitergehende Ansprüche des Kunden über Gewinnausfälle, Montagekosten, Vertragsstrafen, Nacharbeitskosten, Ersatzlieferungen von Dritten oder sonstige Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Nachweispflicht für eine nicht gebrauchsfähige Beschichtung liegt beim Kunden. Das gilt ausdrücklich auch für den Fall der Verwendung von Werkstoffen, die infolge bewusster oder irrtümlicher Handlung von der Bestellung abweichen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes von BS Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Alle Geschäfte von BS beruhen auf den Bestimmungen dieses Vertrages. Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der anderen Vertragsteile. Für ungültige Teile dieses Vertrages ist eine Regelung zu treffen, die dem Sinn der ungültigen Regelung am Nächsten kommt. Diese AGB sind auf der Homepage von BS unter www.bs-beschichtung.de eingestellt und für jedermann einsehbar. Da die Nutzung des Internets beim allgemein üblichen Geschäftsverkehr inzwischen zum Stand der Technik gehört, geht BS von einer allgemeinen Kenntnis seiner Kunden von diesen AGB aus. Dennoch wird in schriftlichen Auftragsbestätigungen auf das Vorhandensein und den Fundort dieser AGB hingewiesen.

Greiz, den 01.01.2004

Aktualisiert am 29.03.2017

Sven Mannas

Geschäftsinhaber